Zusammenfassung für Schnellleser:
Gemäß den Vorabstimmungen mit der unteren und obersten Naturschutzbehörde erfolgte für die Artengruppen: Amphibien, Heuschrecken, Laufkäfer, Libellen, Reptilien, Säugetiere, Stechimmen, Tag- und Nachtfalter und Brutvögel über die Aktivitätsperiode 2014 eine detaillierte Erfassung. Sie bildet den ersten Teil des faunistischen Gesamtgutachtens.
Für die europarechtlich geschützten Arten erfolgte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (zweiter Teil des faunistischen Gutachtens). Im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung werden die nicht europarechtlich geschützten Arten untersucht (dritter Teil des faunistischen Gutachtens).
Die Dokumente stehen für Sie auf unserer Dialogseite zum Download bereit.
www.dialog-lichterfelde.de
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